Eltern-ABC

Index

- Absenzen
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Adressen
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Beförderungen/Übertritte
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Besuchstage
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Beurteilung
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Blockzeiten
- Deutschunterricht für fremdsprachige Kinder
- Einschulungsklasse
- Eltern
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Elternabende
- Elterngespräche
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Elterngespräche (obligatorische) während der Primarschulzeit
-
Eintritt Kindergarten
- Eintritt Primarschule
- ISF - Integrative Schulform
-
Jokertage
- Kleinklasse
- Krisenkonzept
-
Logopädie
- Musikangebote im Schulhaus
- Reglement Benützung Schulanlage...
- Schulbesuche
- Stundenpläne
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Schulische Aktivitäten
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Schularzt
-
Schulzahnarzt
- Sprachheilkindergarten
-
Skilager


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Absenzen

Krankheiten und die Teilnahme an familiären Fest- und Traueranlässen gelten als entschuldigte Absenzen. Wir bitten Sie, Termine, wie beispielsweise Arztbesuche, möglichst während der unterrichtsfreien Zeit der Kinder zu vereinbaren.
In Krankheitsfällen und bei voraussehbaren Schulversäumnissen muss das Kind von den Eltern abgemeldet werden.
Ist ein Kind bei Lektionsbeginn nicht anwesend, telefoniert die Lehrkraft innerhalb von 15 Minuten den Eltern.
Kinder, die im elterlichen Weinbaubetrieb mithelfen, haben die Möglichkeit, während der Traubenlese, drei Nachmittage frei zu nehmen. Das Kind muss abgemeldet werden. (siehe Jokertage)


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Beförderungen/Übertritte

Übertritt in die höhere Klasse
Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin stellt aufgrund der Beurteilung der Sachkompetenz des zweiten Semesters fest, ob ein Schüler bzw. eine Schülerin die Voraussetzungen für den Übertritt in die höhere Klasse erfüllt hat.
Massgebend für die Beförderung sind die Leistungen folgender Fachbereiche:
a) Deutsche Sprache;
b) Fremdsprache(n) (Durchschnitt);
c) Mathematik;
d) Mensch und Mitwelt;
e) Bildnerisches Gestalten, handwerkliches Gestalten, Musik, Sport (Durchschnitt).

Beförderung und Repetition in der 1. und 2. Primarklasse
Schüler und Schülerinnen der 1. und 2. Primarklasse, die am Ende des Schuljahres mehrheitlich die Lernziele der massgebenden Fachbereiche erreichen, werden befördert. Andernfalls werden sie in die vorangehende Klasse zurückversetzt.

Beförderung und Repetition in der 3. bis 6. Primarklasse
Schüler und Schülerinnen der 3. bis 6. Primarklasse, die am Ende des Schuljahres in den massgebenden Fachbereichen einen Notendurchschnitt von 4 oder mehr erreichen, werden definitiv befördert.
Wer in den massgebenden Fachbereichen den Notendurchschnitt von 4 nicht erreicht, wird nicht befördert.


Übertritt in die Sekundarschule
In den massgebenden Fachbereichen müssen mittlere bis hohe Anforderungen erreicht werden. Ansonsten erfolgt der Übertritt in die Realschule.


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Besuchstage

Im März finden zwei Besuchsmorgen während der Blockzeiten statt. Sie bieten Eltern, Verwandten und Interessierten der Schule die Möglichkeit, einen Einblick in den Schulalltag zu erhalten. Der Unterricht findet nach Stundenplan statt. Die Daten werden auf der Homepage und in Elternbriefen veröffentlicht.
(siehe auch ->Schulbesuche)


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Beurteilung

Auszug aus der Promotionsordnung der Primar- und Orientierungsschule:
In der 1. und 2. Primarklasse erfolgt die Beurteilung der Sachkompetenz ohne Noten (Lernziel erreicht/Lernziel nicht erreicht).

Ab der 3. Primarklasse erfolgt die Beurteilung der Sachkompetenz mit ganzen und halben Noten von 6 bis 1. Dabei gilt die Note 6 als höchste Beurteilung. Die Note 4 bedeutet, dass die Leistungen des Kindes die Grundanforderungen erfüllt haben.


Grundanforderungen nicht erreicht (Noten unter 4.0)
Die erbrachten Leistungen sind ungenügend und erfüllen die minimalen Anforderungen nicht.

Mittlere Anforderungen erreicht (Noten 4.5 – 5.0)
Die erbrachten Leistungen erfüllen die Anforderungen gut.
Aufgaben mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad werden teilweise erfolgreich gelöst.

Hohe Anforderungen erreicht (Noten 5.5 – 6.0)
Die erbrachten Leistungen übertreffen die Lernziele in allen Bereichen. Aufgaben mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad werden erfolgreich gelöst.


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Blockzeiten

Die Blockzeiten finden jeden Morgen von 08.20 – 11.50 Uhr statt. Diese Regelung gilt für den Kindergarten und die Schule.


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Deutschunterricht für fremdsprachige Kinder

Kinder ohne Deutschkenntnisse erhalten während der ersten zwei Jahre in der Schweiz intensiven Deutschunterricht.


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Einschulungsklasse

Für Kinder, die in einzelnen Bereichen die nötige Schulreife noch nicht erlangt haben, besteht die Möglichkeit des Besuchs einer auswärtigen Einschulungsklasse.


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Eltern

Eltern haben eine Aufsichts- und Erziehungspflicht. Sie sind dafür zuständig, dass die Kinder rechtzeitig zum Unterricht erscheinen und die Hausaufgaben zuverlässig erledigen. Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind einen gesunden Znüni mitzugeben.
Auf dem Schulweg und in der Freizeit tragen die Eltern die Verantwortung für ihr Kind. Kinder, deren Schulweg mehr als einen Kilometer beträgt, dürfen mit Erlaubnis der Eltern das Velo benützen. Kindergartenkinder sollen den Leuchtgurt konsequent tragen.
Die Kindergärtnerinnen und die Lehrpersonen freuen sich über die Elternmithilfe bei Schulreisen, Transporten, Projektwochen und anderen Anlässen.


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Elternabende

Zum ersten Elternabend des Kindergartens laden die Kindergärtnerinnen bereits vor den Sommerferien ein.
Pro Schuljahr findet ein Elternabend pro Primarschulklasse statt. Bei Bedarf werden Elternabende für die gesamte Schule durchgeführt.
Vor den Herbstferien findet für die Eltern der 6.Klässlerinnen und 6.Klässler ein Infoabend der Orientierungsstufe statt. Dabei werden die beiden Stufen Real- und Sekundarschule vorgestellt.


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Elterngespräche

Wenn Ihr Kind von Problemen im Kindergarten oder in der Schule erzählt, bitten wir Sie, die Aussagen abzuwägen und sich mit der entsprechenden Lehrkraft in Verbindung zu setzen, bevor Missverständnisse und Gerüchte entstehen.
Bei Problemen, Fragen und Unklarheiten ist immer die Lehrkraft die erste Ansprechperson. Die Eltern können jederzeit mit der Lehrkraft einen Gesprächstermin vereinbaren. Gemeinsam wird dann nach einer Lösung gesucht. Weitere mögliche Schritte und der Einbezug von Fachleuten werden besprochen. Die Lehrkraft ihrerseits sucht frühzeitig das Gespräch.


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Elterngespräche (obligatorische)...

Das Zeugnis (1. bis 5. Klasse) des ersten Semesters wird anlässlich eines obligatorischen Elterngesprächs abgegeben. Diese Gespräche finden zwischen Januar und Mitte März statt.
In der 6. Klasse finden die Gespräche für den Übertritt in die Sekundarstufe I bis spätestens 15. März statt.


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Eintritt Kindergarten

Kinder, die vor dem 1.Mai das vierte Lebensjahr vollendet haben, können nach den Sommerferien den Kindergarten besuchen. Im Mai schickt die Schulbehörde den Eltern das Anmeldeformular.
Die Kindergärtnerinnen und die Schulbehörde möchten die Eltern ermuntern, ihr Kind zwei Jahre in den Kindergarten zu schicken. So hat es Zeit und die Möglichkeit, sich ausserhalb der Familie mit gleichaltrigen Kindern innerhalb eines geschützten Rahmens zu entfalten. Das so gewachsene Selbstvertrauen bildet dann die Voraussetzung für den Übertritt in die Schule.
Der Kindergarten gibt der Einheit von Spielen und Lernen weiten Raum. In einer Atmosphäre der Geborgenheit finden Eigenständigkeit, Erlebnisfähigkeit und menschliche Entfaltung ihre Grundlage. Alle Teilaspekte der Förderung des Kindergartenkindes geschehen in diesem Rahmen.


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Eintritt Primarschule

Kinder, die vor dem 1.Mai das sechste Altersjahr vollendet haben, werden schulpflichtig.
Zwischen Januar und März werden die Eltern von der Kindergärtnerin zu einem Gespräch eingeladen. Dabei werden die Schulreife des Kindes und die Einschulung besprochen.
Die Kindergärtnerin und die Eltern können sich dabei von der schulischen Heilpädagogin und dem schulpsychologischen Dienst beraten lassen.
Lehrpersonen tragen die Verantwortung für die Schulbildung der Kinder. Sie sind ausgebildet für das Lehren und Lernen. Sie werden von Fachleuten begleitet, beraten und beurteilt. Der Unterricht erfolgt nach den Richtlinien des obligatorischen Lehrplans des Kantons Schaffhausen.
(siehe Link: Lehrplan)
Die Lehrpersonen treffen sich regelmässig zu Team-Sitzungen, in denen schulische Aktivitäten und stufenübergreifende Projekte besprochen werden.


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ISF - Integrative Schulform

Die Integrative Schulform beinhaltet die zusätzliche Förderung von Kindern im Rahmen der Regelklasse durch die schulische Heilpädagogin. Es besteht die Möglichkeit, bei Bedarf auch andere Fachkräfte wie Logopädin, Psychomotorik-Therapeutin oder Schulpsychologin beizuziehen.
Die schulische Heilpädagogin arbeitet eng mit den Lehrkräften aller Stufen zusammen und besucht sowohl den Kindergarten wie die Primarschule nach festem Stundenplan.

Für Kinder, die besondere Unterstützung brauchen, bestehen folgende Angebote:

Kindergarten
- Früherfassung
- Prävention

Primarschule
- Unterstützung in der Klasse und/oder in der Gruppen
- Regelmässige Unterstützung einzelner Kinder bei massiven Lernbehinderungen in den Teilbereichen Sprache und Mathematik.

Besucht ein Kind regelmässig den Förderunterricht, muss es nach einem halben Jahr schulpsychologisch abgeklärt werden.


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Jokertage

Die 10 im Kindergarten zur Verfügung stehenden Jokertage können als Halbtage, Tage oder Blöcke eingesetzt werden.
Die 2 in der Primarschule zur Verfügung stehenden Jokertage können als Halbtage oder Tage eingesetzt werden.
Der Einsatz von Jokertagen ist der Lehrkraft spätestens drei Tage vor dem Antritt schriftlich bekannt zu geben.
Der Einsatz von Jokertagen muss nicht begründet werden. Rechtzeitig gemeldete Jokertage gelten als entschuldigte Absenzen. Während Schulanlässen gemäss Semester- oder Jahresprogramm der Schule können keine Jokertage eingesetzt werden.
Merkblatt.


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Kleinklasse

Kinder, die dem Unterricht trotz ISF- Fördermassnahmen in der Regelklasse nicht folgen können, besuchen eine externe Kleinklasse.


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Krisenkonzept aktuell

Im Notfall parat sein, wissen was zu tun ist.......das war das Ziel für uns. Wir haben nun in 2007 ein Krisenkonzept entwickelt, das einige kritische Fälle, die im Schulbetrieb passieren können, darstellt und die dazugehörigen Lösungswege aufzeigt. Das Krisenkonzept definiert auch die aktuellen Ansprechpartner und Zuständigkeiten. Es gilt für die Primarschulen Rüdlingen und Buchberg sowie für die Oberstufe (Orientierungsstufe Chapf) und wird regelmässig aktualisiert.Einen kurzen Überblick über den Inhalt erhalten Sie im beiliegendem PDF-Download. > Krisenkonzept Buchberg-Rüdlingen


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Logopädie

Die Logopädin arbeitet mit einzelnen Kindern, die spezielle Unterstützung im Bereich Sprache benötigen. Die Logopädin führt jährlich eine Reihenuntersuchung in den Kindergärten und anschliessend eine Nachkontrolle in der 1. Klasse durch und entscheidet, ob Handlungsbedarf besteht.


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Musikangebote im Schulhaus

(auf privater Basis, die Gemeinde subventioniert sämtliche Musikstunden und bezahlt 20 % der Kosten)
Blockflötenunterricht: ab der 2. Klasse in Gruppen
Gitarrenunterricht: frühestens ab der 2. Klasse


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Reglement Benützung Schulanlage...

Die Räumlichkeiten und Anlagen der Schule werden von vielen genutzt,
deswegen braucht es ein Regelwerk, das die Grundlagen und die Verwendung definiert...
(siehe Download: Reglement.PDF


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Schulbesuche

Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen stehen Elternbesuchen positiv gegenüber. Bitte melden Sie Ihren Besuch an.
(siehe auch ->Besuchstage)


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Stundenpläne

Die Stundenpläne für das neue Schuljahr werden in der 24. Kalenderwoche von der Lehrerschaft dem Schulinspektor vorgelegt. Nach seiner Genehmigung erfolgt die Verteilung an die Schülerinnen und Schüler.


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Schulische Aktivitäten

Kindergarten- und Schulreisen finden einmal jährlich statt. Es liegt im Ermessen der Lehrperson zum aktuellen Schulstoff Exkursionen durchzuführen.
An Projekttagen und in Projektwochen arbeiten die Kinder meist stufenübergreifend an gemeinsamen Themen.
Wenn möglich findet jährlich ein gemeinsamer Sporttag der Schulen Buchberg, Chapf und Rüdlingen statt.
Das Skilager findet in der ersten Sportferienwoche gemeinsam mit Rüdlingen statt. Teilnahmeberechtigt sind Kinder ab der 3. Klasse.


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Schularzt

Dr. Urs Willimann
Obere Haldenstrasse 7
8416 Flaach
052 318 12 66
Eine schulärztliche Reihenuntersuchung findet im ersten Kindergartenjahr statt. In der 5. Klasse werden die Kinder, wenn dies von den Eltern gewünscht wird, geimpft.


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Schulzahnarzt

Schulzahnklinik
Rheinstr. 23
8200 Schaffhausen
052 6251455

Der Schulzahnarzt führt eine jährliche, unentgeltliche Untersuchung durch. Die Behandlungskosten sind von den Eltern zu tragen. In der Wahl des Zahnarztes sind die Eltern frei.


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Sprachheilkindergarten

Ein Besuch des Sprachheilkindergartens wird bei vorwiegend logopädischen Problemen in Erwägung gezogen.


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Skilager

Das Skilager findet in der ersten Sportferienwoche gemeinsam mit Rüdlingen statt. Teilnahmeberechtigt sind Kinder ab der 3. Klasse.


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